1.
Zum Aufenthalt auf dem Gelände von Glamila Camp sind Personen berechtigt, die alle Formalitäten an der Rezeption des Glamila Feriendorfs erledigt haben.
2.
Miejsce ustawienia kampera, przyczepy kempingowej lub namiotu wskazuje pracownik recepcji Glamila.
3.
Der Check-in auf dem Wohnmobilstellplatz ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Der Check-out erfolgt am Abreisetag bis 11:00 Uhr. Jede Abweichung von diesen Regeln bedarf der Zustimmung des Eigentümers.
4.
Stellplätze werden tageweise vermietet.
5.
Auf dem Wohnmobilstellplatz dürfen sich rund um die Uhr nur Personen aufhalten, die den Aufenthalt bezahlt haben.
6.
Auf dem Wohnmobilstellplatz gilt Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr.
7.
Das Verhalten der Gäste oder der von ihnen betreuten Personen darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Der Eigentümer kann Personen, die soziale Regeln, Ordnung oder Sicherheit verletzen, weitere Dienstleistungen verweigern.
8.
In Sanitäranlagen, Gemeinschaftsgebäuden und anderen geschlossenen Räumen gilt ein vollständiges Rauchverbot für Zigaretten, Tabakwaren und E-Zigaretten.
9.
Die Lagerung von brennbaren, explosiven oder anderen Stoffen, die eine Gefahr für Gäste darstellen können, ist verboten.
10.
Grillen und Lagerfeuer sind ausschließlich an vom Eigentümer ausgewiesenen Stellen, mit besonderer Vorsicht und gemäß den Brandschutzvorschriften erlaubt. Nach dem Grillen ist der Nutzer verpflichtet, den Platz sauber zu hinterlassen.
11.
Abwasser und Inhalte von WC-Kassetten dürfen nur an dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Das Entleeren von Kassetten und Tanks aus Wohnmobilen und Wohnwagen in Sanitärtoiletten ist verboten. Kassetten und Tanks mit chemischen Mitteln dürfen nur an der ausgewiesenen Entsorgungsstelle geleert werden.
12.
Abfälle sind gemäß den Kennzeichnungen an den Müllbehältern zu trennen. Gäste ohne eigene Müllsäcke können diese auf dem Wohnmobilstellplatz erhalten. Bei fehlender Mülltrennung kann der Eigentümer eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 100 PLN berechnen.
13.
Gäste des Wohnmobilstellplatzes dürfen die Infrastruktur des Glamila Feriendorfs gemäß den Regeln für die jeweiligen Attraktionen und Einrichtungen nutzen.
14.
Tierhalter auf dem Wohnmobilstellplatz sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen und sicherzustellen, dass Tiere keine Gefahr oder Belästigung für andere Gäste darstellen. Der Aufenthalt eines Tieres ist mit einer einmaligen Gebühr von 40 PLN für den gesamten Aufenthalt verbunden.
15.
Personen auf dem Wohnmobilstellplatz haften finanziell für alle Schäden, die sie selbst oder von ihnen betreute Personen verursachen.
16.
Für die Sicherheit von Kindern auf dem Wohnmobilstellplatz sind deren Eltern oder gesetzliche Betreuer verantwortlich.
17.
Glamila Camp haftet nicht für Wertgegenstände, Geld, Dokumente oder persönliche Gegenstände, die auf dem Gelände zurückgelassen werden. Gäste sind verpflichtet, diese angemessen zu sichern.
18.
Der Eigentümer haftet nicht für vorübergehende Unterbrechungen der Strom-, Wasser-, Internet- oder sonstigen Versorgung, die aus vom Objekt unabhängigen Gründen entstehen.
19.
Alle Beschwerden zum Aufenthalt sind direkt während des Aufenthalts an der Rezeption des Glamila Feriendorfs zu melden. Beschwerden nach Ende des Aufenthalts können möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
20.
Der Aufenthalt auf dem Gelände von Glamila Camp bedeutet die Annahme dieser Regeln und die Verpflichtung zu ihrer Einhaltung.

