1.
Im Rahmen des Mietvertrags verfügt der Mieter über das Zelt zu den in der Mietvereinbarung festgelegten Tagen und Uhrzeiten.
2.
Der Eintritt in das Zelt am Anreisetag erfolgt zu einer zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbarten Zeit, jedoch nicht früher als in der Vereinbarung festgelegt. Das Verlassen des Zeltes am Abreisetag erfolgt nicht später als in der Vereinbarung festgelegt. Die Abrechnung der Aufenthaltsgebühren erfolgt bis 18:00 Uhr am Vortag der Abreise oder von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr am Abreisetag. Jede Abweichung von diesen Regeln bedarf der Zustimmung des Vermieters.
3.
In der Hochsaison, d. h. Juli – August, sind nur wöchentliche Aufenthalte von Samstag bis Samstag möglich. In anderen Zeiträumen werden die Zelte pro Tag vermietet.
4.
Die Übernachtung dauert von 14:00 Uhr bis 10:00 Uhr am nächsten Tag. Das Verbleiben im Zelt oder das Zurücklassen von Gegenständen nach 10:00 Uhr wird als Verlängerung des Aufenthalts betrachtet. Falls der Mieter oder die Personen, die sich in der Obhut des Mieters befinden, das Zelt nach 10:00 Uhr verlassen, berechnet der Vermieter eine Gebühr für einen weiteren Tag Zeltmiete.
5.
Der Mieter darf das Zelt nicht an andere Personen übergeben, auch wenn die in der Vereinbarung festgelegte Mietdauer noch nicht abgelaufen ist.
6.
Der Zelteigentümer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, Geld, Wertpapieren, Gegenständen mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert.
7.
In der Ferienanlage Glamila werden Zahlungen über Przelewy24 abgewickelt.
8.
Im gesamten Gelände gilt Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
9.
Das Verhalten des Mieters oder der von ihm betreuten Personen sollte nicht den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste stören. Der Vermieter kann die weitere Erbringung der Mietdienstleistungen für einen Mieter ablehnen, der gegen dieses Prinzip verstößt.
10.
In den Zelten gilt gemäß dem Gesetz vom 8. April 2010 über die Änderung des Gesetzes über den Schutz der Gesundheit vor den Auswirkungen des Tabakkonsums und von Tabakwaren sowie des Gesetzes über die Staatliche Sanitätsinspektion (GBl. Nr. 81, Pos. 529) ein vollständiges Rauchverbot für Zigaretten und Tabakprodukte (einschließlich E-Zigaretten).
11.
Der Mieter trägt die materielle Verantwortung für jegliche Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten in der Unterkunft, die auf sein Verschulden oder das Verschulden der von ihm besuchten Personen zurückzuführen ist.
12.
Aus Gründen der Brandsicherheit ist es untersagt, in den Zelten Heizgeräte oder andere Geräte zu verwenden, die nicht zur Ausstattung gehören.
13.
In den Zelten ist es strengstens untersagt, offenes Feuer zu entfachen.
14.
Es ist untersagt, leicht entzündliche Materialien, Explosivstoffe sowie Materialien mit unangenehmem Geruch in das Zelt zu bringen.
15.
Das Entfachen von Lagerfeuern und das Anzünden von Grills ist nur an den vom Eigentümer festgelegten Stellen gestattet, unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmaßnahmen und Brandschutzvorschriften. Benutzer des Grills sind verpflichtet, nach dem Grillen die Sauberkeit zu wahren. Kohle ist in Eigenregie mitzubringen.
16.
Persönliche Gegenstände, die vom Mieter oder den von ihm betreuten Personen im Zelt zurückgelassen wurden, können auf Kosten des Mieters an die oben angegebene Adresse zurückgesandt werden.
17.
Lebensmittel, die vom Mieter im Zelt zurückgelassen wurden, werden nach Verlassen des Mietobjekts nicht aufbewahrt.
18.
Das Zelt ist mit allen notwendigen Gegenständen für einen komfortablen Aufenthalt ausgestattet.
19.
Der Vermieter haftet nicht für vorübergehende Unannehmlichkeiten bei unabhängigen Lieferanten, die durch vorübergehenden Wassermangel oder Stromausfall verursacht werden können.
20.
Der Vermieter hat Zugang zu den Zelten und dem Gelände, um notwendige Reparaturen, Wartungsarbeiten und erforderliche Reinigungsarbeiten durchzuführen, auch während des Aufenthalts des Mieters.
21.
Haustiere sind willkommen, müssen jedoch im Voraus angemeldet werden. Der Aufenthalt eines Haustieres ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
22.
Reklamationen: Alle möglichen Beschwerden über nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistungen des Dorfes sind direkt während des Aufenthalts an der Rezeption des Dorfes zu melden. Beschwerden, die nach Abschluss der Dienstleistung eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.
23.
Daten des Dienstleistungsanbieters: Artma Sp. z o.o. Świdry 26, 11-500 Giżycko, NIP: 845-182-86-09